Was man wissen sollte
Du hast eine Party oder einen Firmenevent? Und Du suchst eine geeignete Location? Dann bist Du bei uns vielleicht richtig!
Unser Bootshaus kann gemietet werden.

Unser Bootshaus hat schon viele Jahre auf dem Buckel. Wir haben aber ständig daran gearbeitet und erneuert, so dass wir nun für gemütliche Anlässe eine gute Location anbieten können.
Das Bootshausstübli kann ganzjährig genutzt werden. Für 30 Personen hat es Tisch und Stuhl. In der offenen Küche steht ein Glaskeramik-Herd, ein Kühlschrank und eine Abwaschmaschine zur Verfügung, Die grosse Kaffeemaschine kann nach gegen einen Kostenpauschale von 30 Franken ebenfalls benutzt werden.
Auch das reichlich vorhandene Geschirr steht zur Verfügung.
Wer es gerne ganz gemütlich hat, darf das Cheminée in Betrieb nehmen.
Im Winter kann ein Teil des Bootsraumes auch als Anrichte für das Essen genutzt werden. Allerdings ist dieser Teil nicht heizbar.
Im Sommer steht auch der Bootsraum zur Verfügung. 6 Tischgarnituren bieten Platz für 60 Personen. Im Sommer ist auch der Waschtrog im Bootsraum nutzbar.
Der Bootsraum bietet eine speziell gemütliche Atmosphäre für jede Art von Anlass.
Natürlich kann im Sommer auch vor dem Bootshaus auf dem Gartenplatz getischt werden.
Das grosszügige Areal mit grosser Wiese wird gerne zum Spielen gebraucht.
Die Parkplätze sind unmittelbar gegenüber des Bootshauses in Sichtweite.
Die getrennten Toiletten befinden sich im Untergeschoss und sind nur von aussen zugänglich.
Wichtig!
Es sind nur geschlossene Gesellschaften erlaubt. Öffentliche Partys sind verboten.
Obschon das Bootshaus nicht in unmittelbarer Nähe zu Wohnhäusern liegt, müssen die gesetzlichen Lärmvorschriften eingehalten weden.
Sachbeschädigungen am Bootshaus und am Inventar müssen selber bezahlt werden. Bitte teilen Sie Schäden immer mit. Die Nachmieter werden Dankbar sein.
Das Bootshaus muss nach der Miete wieder sauber abgegeben werden.
Sie müssen ein Depot von 250 Franken hinterlegen. Die Bootshausmiete beträgt 300 Franken pro Tag. Sollte durch den LCB eine Nachreinigung notwendig sein, wird das Depot eingezogen.
Mit dem Unterschreiben des Mietvertrages unterzeichnen Sie sogleich unsere Bootshausregeln.
Müssen Sie aus irgendwelchen Gründen bis 4 Wochen vor der Miete vom Vertrag zurücktreten, verrechnen wir Ihnen 50 Franken Umtrieb. Müssen Sie bis zu 7 Tage vor der Miete vom Vertrag zurücktreten, wird der gesamte Mietzins fällig.
NEWS: Da wir wegen den Vermietungen Lärmklagen von der Nachbarschaft bekommen haben, ist es nicht mehr erlaubt, ausserhalb des Bootshauses Musik abzuspielen.
Bootshausbilder
